Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

(einschließlich letztem Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Abs. 3 Aktiengesetz)

Die derzeit geltende Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat ist in § 12 der Satzung der Siemens Energy AG enthalten. Sie gilt seit dem 1. Oktober 2020 und geht zurück auf einen Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 20. August 2020.

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder samt dem zugrundliegenden Vergütungssystem wurden der ersten ordentlichen Hauptversammlung nach dem Börsengang der Siemens Energy AG am 10. Februar 2021 gemäß § 113 Abs. 3 AktG Aktiengesetz vorgelegt und mit einer Mehrheit von 98,92% der gültigen abgegebenen Stimmen bestätigt.

Das Vergütungssystem findet sich in der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 zu Tagesordnungspunkt 7. Die Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung 2021 finden sich hier.