Die derzeit geltende Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat ist in § 12 der Satzung der Siemens Energy AG enthalten. Sie gilt für die Zeit ab dem 1. März 2026 und geht zurück auf einen Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 26. Februar 2026. In dieser Hauptversammlung wurde die gemäß § 113 Abs. 3 Aktiengesetz vorgelegte Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder und die geltende Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat mit einer Mehrheit von 99,31% der gültigen abgegebenen Stimmen beschlossen.
Die Vergütung des Aufsichtsrats findet sich in der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2026 zu Tagesordnungspunkt 7. Die Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung 2026 finden sich hier.