Die derzeit geltende Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat ist in § 12 der Satzung der Siemens Energy AG enthalten. Sie gilt für die Zeit ab dem 1. Oktober 2024 und geht zurück auf einen Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Februar 2025. In dieser Hauptversammlung wurde die gemäß § 113 Abs. 3 Aktiengesetz vorgelegte Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder und die geltende Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat mit einer Mehrheit von 99,56% der gültigen abgegebenen Stimmen beschlossen.
Die Vergütung des Aufsichtsrats findet sich in der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2025 zu Tagesordnungspunkt 9. Die Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung 2025 finden sich hier.