Allgemeines
Als unabhängiges, börsennotiertes Unternehmen richtet sich die Siemens Energy AG bei der Ausgestaltung der Vorstandsvergütung nach den Vorgaben des deutschen Aktiengesetzes (AktG) und folgt den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Der Aufsichtsrat hat das nachfolgend erläuterte Vergütungssystem mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 beschlossen. Es wurde in den Anstellungsverträgen mit den jeweiligen Vorstandsmitgliedern umgesetzt.
Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) schreibt vor, dass das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands den Aktionären nach jeder grundlegenden Änderung vorzulegen ist, mindestens jedoch alle vier Jahre. Das System der Vorstandsvergütung wurde von der ordentlichen Hauptversammlung der Siemens Energy AG am 10. Februar 2021 mit einer Mehrheit von 96,7 % der abgegebenen Stimmen durch die Aktionäre gebilligt (Say on Pay).
Gestaltung der Vorstandsvergütung
Das System der Vorstandsvergütung soll transparent und leicht verständlich sein und klare Anreize für eine nachhaltige Wertschaffung setzen. Darüber hinaus soll das Vergütungssystem im Einklang mit der Strategie der Siemens Energy stehen, die Gegebenheiten der Branche berücksichtigen, sowohl individuelle als auch kollektive Leistungen berücksichtigen und im angemessenen Verhältnis zu der Vergütung für Leitende Angestellte sowie der Belegschaft der Siemens Energy stehen.
Der Großteil der Vergütung jedes Vorstandsmitglieds ist an die Erreichung anspruchsvoller Ziele gebunden, um einen starken Fokus auf die Unternehmensentwicklung zu gewährleisten. In den meisten Fällen ist mehr als 60% der Vorstandsvergütung variabel, also abhängig davon, zu welchem Grad die beschlossenen Ziele erreicht werden. Die variable Vergütung kann daher bis auf 0 € sinken. Zudem wird der Großteil der variablen Vergütung in Form von langfristig variabler aktienbasierter Vergütung (Stock Awards) gewährt. In Abhängigkeit von der tatsächlichen Zielerreichung am Ende einer vierjährigen Sperrfrist erhält ein Vorstandsmitglied eine Anzahl an Stock Awards, die das Vorstandsmitglied zum Erhalt von je einer Siemens Energy Aktie pro Stock Award berechtigen. So wird sichergestellt, dass die Mitglieder des Vorstands für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung belohnt werden.
Eine vollständige Beschreibung des Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands nach §87a AktG ist Teil der Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021. Angaben zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands im abgelaufenen Geschäftsjahr sind im Vergütungsbericht 2024 enthalten, der im Abschnitt „Vergütungsberichte“ auf der Homepage verfügbar ist.
Zusammenfassung des Vergütungssystems