Die Siemens Energy AG hat erfolgreich eine nachrangige Pflichtwandelanleihe im Gesamtnennbetrag von 960 Millionen Euro unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre am Markt platziert. Die Schuldverschreibungen sind in neu ausgegebene oder bereits bestehende nennbetragslose Namensaktien wandelbar.
Das Unternehmen beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Emission der Schuldverschreibungen zur teilweisen Finanzierung des freiwilligen Barangebots für die ausstehenden Aktien von Siemens Gamesa zu nutzen. Siemens Energy hatte am 21. Mai 2022 angekündigt, den ca. 33 Prozent Minderheitsaktionären der Siemens Gamesa ein Barangebot in Höhe von 18,05 Euro pro Aktie zu unterbreiten. Im Rahmen dieses Barangebots hat das Unternehmen kommuniziert, nach wie vor ein solides Investment-Grade-Rating anzustreben und die Übernahme teilweise durch die Emission von Eigenkapitalinstrumenten finanzieren zu wollen. Die Emission der Anleihe ist ein Bestandteil dieser angekündigten Eigenkapitalmaßnahmen.
"Die schnelle und erfolgreiche Platzierung der Pflichtwandelanleihe zeigt das Vertrauen der institutionellen Investoren in die übergreifende Strategie von Siemens-Energy", sagte Maria Ferraro, CFO von Siemens Energy. "Mit der geplanten vollständigen Integration von Siemens Gamesa werden wir ein noch attraktiverer Partner für unsere Kunden, und die heutige erfolgreiche Platzierung bringt uns diesem Ziel näher."
Emittentin der Schuldverschreibungen ist die Siemens Energy Finance B.V. mit Sitz in den Niederlanden. Die Wandelanleihen mit einer Stückelung von je 100.000 Euro werden zu 100 % ihres Nennbetrags begeben. Sie profitieren von einer nachrangigen Garantie der Gesellschaft. Nach knapp dreijähriger Laufzeit werden die Schuldverschreibungen mit Fälligkeit am 14. September 2025 automatisch in Aktien umgewandelt. Auch ein Umtausch vor Fälligkeit ist möglich.
Die Schuldverschreibungen werden voraussichtlich am 14. September 2022 an die Investoren geliefert. Siemens Energy beabsichtigt zu veranlassen, dass die Schuldverschreibungen im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse in den Handel einbezogen werden.
Im Rahmen der Transaktion unterliegt Siemens Energy einer Sperrfrist von 90 Tagen (Lock-up), vorbehaltlich üblicher Ausnahmen und Verzichtserklärungen von gewissen Konsortialbanken.
NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODER TEILWEISE) IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN U.S. PERSONEN, AUSTRALIEN, SÜDAFRIKA ODER JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE
Wichtiger Hinweis
Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und das Angebot von Schuldverschreibungen oder Aktien (die "Wertpapiere") können in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich beschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Südafrika, Japan oder in einer anderen Rechtsordnung, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist, dar.
Die Wertpapiere wurden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung registriert und dürfen nicht ohne Registrierung angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung vor oder es handelt sich um eine nicht registrierungspflichtige Transaktion. Es wird kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in einer anderen Jurisdiktion stattfinden.
In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") ist diese Bekanntmachung nur an Personen gerichtet, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129) (in der jeweils geltenden Fassung, die "Prospektverordnung") sind ("Qualifizierte Anleger"). Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an qualifizierte Anleger, die (i) über berufliche Erfahrung in Anlageangelegenheiten verfügen, die unter Artikel 19(5) (Investment Professionals) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer geänderten Fassung, die "Order") oder (ii) unter Artikel 49(2)(a) bis (d) (High Net Worth Companies, Incorporated Associations usw.) der Order fallen, und an diese gerichtet sind.
MiFID II Information
Zielmarkt der Hersteller (MiFID II Product Governance) sind nur geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden (alle Vertriebskanäle). Es wurde kein PRIIPS Key Information Document (KID) und kein UK PRIIPS KID erstellt, da die Anleihen nicht für Kleinanleger im EWR, im Vereinigten Königreich oder anderswo erhältlich sein werden. Ausschließlich für die Zwecke der Produkt-Governance-Anforderungen, die in folgenden Richtlinien enthalten sind: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils geltenden Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung von MiFID II; und (c) lokale Durchführungsmaßnahmen (zusammen die "MiFID II-Produktgovernance-Anforderungen"), und unter Ausschluss jeglicher Haftung, ob aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein "Hersteller" (für die Zwecke der MIFID II-Produktgovernance-Anforderungen) ansonsten in Bezug darauf haben könnte, wurden die Anleihen einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, in dem festgestellt wurde, dass: (i) der Zielmarkt für die Schuldverschreibungen nur geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden sind, wie jeweils in MiFID II definiert; und (ii) alle Kanäle für den Vertrieb der Schuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden angemessen sind. Jede Person, die die Schuldverschreibungen später anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein "Vertreiber"), sollte die Zielmarktbewertung des Herstellers berücksichtigen; ein Vertreiber, der der MiFID II unterliegt, ist jedoch dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Schuldverschreibungen vorzunehmen (indem er die Zielmarktbewertung des Herstellers entweder übernimmt oder verfeinert) und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.
Die Zielmarktbeurteilung erfolgt unbeschadet der Erfordernisse vertraglicher oder gesetzlicher Verkaufsbeschränkungen im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen. Zur Klarstellung: Die Zielmarktbeurteilung ist keinesfalls: (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke von MiFID II; oder (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Schuldverschreibungen zu investieren oder sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf die Schuldverschreibungen zu ergreifen.
Siemens Energy gehört zu den weltweit führenden Unternehmen der Energietechnologie. Das Unternehmen arbeitet gemeinsam mit seinen Kunden und Partnern an den Energiesystemen der Zukunft und unterstützt so den Übergang zu einer nachhaltigeren Welt. Mit seinem Portfolio an Produkten, Lösungen und Services deckt Siemens Energy nahezu die gesamte Energiewertschöpfungskette ab – von der Energieerzeugung über die Energieübertragung bis hin zur Speicherung. Zum Portfolio zählen konventionelle und erneuerbare Energietechnik, zum Beispiel Gas- und Dampfturbinen, mit Wasserstoff betriebene Hybridkraftwerke, Generatoren und Transformatoren. Mehr als 50 Prozent des Portfolios sind bereits dekarbonisiert. Durch die Mehrheitsbeteiligung an der börsennotierten Siemens Gamesa Renewable Energy (SGRE) gehört Siemens Energy zu den Weltmarktführern bei Erneuerbaren Energien. Geschätzt ein Sechstel der weltweiten Stromerzeugung basiert auf Technologien von Siemens Energy. Siemens Energy beschäftigt weltweit rund 91.000 Mitarbeiter*innen in mehr als 90 Ländern und erzielte im Geschäftsjahr 2021 einen Umsatz von 28,5 Milliarden Euro.
www.siemens-energy.com.