Ordentliche Hauptversammlung der Siemens Energy AG 2021

Die ordentliche Hauptversammlung der Siemens Energy AG fand am 10. Februar 2021 als virtuelle Hauptversammlung statt. Im Folgenden finden Sie Informationen zur ordentlichen Hauptversammlung 2021.

Ordentliche Hauptversammlung 2021

Die ordentliche Hauptversammlung 2021 der Siemens Energy AG fand am Mittwoch, 10. Februar 2021, 10.00 Uhr (MEZ), als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) statt. 

Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 Aktiengesetz (Abstimmbestätigung) kann innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung nach erfolgreichem Login über den Internetservice unter www.siemens-energy.com/hv-service abgerufen werden.

Alternativ kann sich der Abstimmende an die Aktionärs-Hotline (unter Tel.: + 49 (0) 89 636 - 25 358, E-Mail: hv-service.siemens-energy@adeus.de) wenden.

  • Internetservice für Aktionäre der Siemens Energy AG (Login)

Unser Internetservice steht Ihnen ganzjährig zur Verfügung für: 

✓ die Aktualisierung Ihrer Registrierungsdaten zum E-Mail-Versand der Einladung für zukünftige Hauptversammlungen,

✓ die Aktualisierung Ihrer Adressdaten. 

 

  • Einladungen zu Hauptversammlungen per E-Mail

Für zukünftige Hauptversammlungen haben Sie die Möglichkeit, die Einladung nicht mehr auf dem Postweg, sondern per E-Mail an die von Ihnen für die Registrierung anzugebende E-Mail-Adresse zu erhalten. Nutzen Sie unseren Internetservice zur Registrierung für den E-Mail-Versand und tragen Sie dazu bei, Papier zu sparen.

Sie können Ihre Einwilligung zum elektronischen Versand grundsätzlich jederzeit widerrufen. Falls Sie sich bereits mit einem selbst vergebenen Zugangspasswort registriert haben, können Sie über den Internetservice ganzjährig Ihre Registrierungsdaten und Ihre im Aktienregister gespeicherte Adresse ändern.

Weitere Informationen zum Internetservice finden Sie in den Fragen und Antworten.

Bei Fragen oder Problemen mit dem Internetservice wenden Sie sich bitte an:

Tel.: +  49 (0) 89 636 - 25 358  oder per

E-Mail: hv-service.siemens-energy@adeus.de

Die Eröffnung der ordentlichen Hauptversammlung und die Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden Joe Kaeser und des Vorstandsvorsitzenden Christian Bruch wurden live übertragen. Die Aufzeichnung finden Sie hier

Fragen & Antworten

Die Hauptversammlung findet am Mittwoch, 10. Februar 2021, 10.00 Uhr (MEZ), als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) statt. Versammlungsort im Sinne des Aktiengesetzes ist Werner-von-Siemens-Str. 1, 80333 München.

Die Regelungen des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (COVID-19-Maßnahmengesetz) finden durch die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 20. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2021 weiter Anwendung. Sie ermöglichen die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung ohne die physische Präsenz von Aktionären oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter).

Die gesamte Hauptversammlung am 10. Februar 2021 wird für Aktionäre der Siemens Energy AG und ihre Bevollmächtigten ab 10.00 Uhr (MEZ) mit Bild und Ton live über den Internetservice unter der Internetadresse www.siemens-energy.com/hv-service übertragen. Den Online-Zugang erhalten Aktionäre durch Eingabe ihrer Aktionärsnummer und ihrer zugehörigen individuellen Zugangsnummer, die sie den ihnen übersandten Unterlagen entnehmen können. Aktionäre, die sich mit einem selbst vergebenen Zugangspasswort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben, verwenden anstelle der individuellen Zugangsnummer dieses Zugangspasswort.

Die Ausführungen des Versammlungsleiters und des Vorsitzenden des Vorstands zur Eröffnung der Hauptversammlung können auch von sonstigen Interessierten unter

www.siemens-energy.com/hauptversammlung live über das Internet verfolgt werden.

Bei der virtuellen Hauptversammlung wird ein Gebärdendolmetscher (auf Deutsch) zur Verfügung stehen.

Zur stimmberechtigten Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung muss spätestens bis Mittwoch, 3. Februar 2021, 24 Uhr (MEZ), bei der Gesellschaft eingegangen sein. Maßgeblich für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters, die der Gesellschaft nach dem Ende des Anmeldeschlusstages in der Zeit vom 4. Februar 2021 bis einschließlich 10. Februar 2021 zugehen, werden erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 10. Februar 2021 verarbeitet und berücksichtigt. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf (MEZ) des 3. Februar 2021.

Wir gehen davon aus, dass neben der elektronischen auch die postalische Einladung (bei normalen Postlaufzeiten) ab der 2. Woche im Januar 2021 bei Ihnen eingehen wird.

Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung können Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten Fragen über den Internetservice unter www.siemens-energy.com/hv-service an den Vorstand richten. Den Online-Zugang erhalten Aktionäre durch Eingabe ihrer Aktionärsnummer und ihrer zugehörigen individuellen Zugangsnummer, die sie den ihnen übersandten Unterlagen entnehmen können. Aktionäre, die sich mit einem selbst vergebenen Zugangspasswort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben, verwenden anstelle der individuellen Zugangsnummer dieses Zugangspasswort. Die Bevollmächtigten der Aktionäre verwenden die Zugangsdaten des Aktionärs, die ihnen von diesem zur Verfügung gestellt wurden.

Solche Fragen müssen der Gesellschaft bis spätestens zum 8. Februar 2021, 10.00 Uhr (MEZ), über den Internetservice der Gesellschaft zugehen. Nach diesem Zeitpunkt und insbesondere während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

Bei der Anmeldung können Sie auswählen, ob Sie Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder andere Bevollmächtigte – zum Beispiel einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet – bevollmächtigen wollen.

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht ausschließlich über Briefwahl oder Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wie in der Einberufung näher bestimmt ausüben.

Für die Briefwahl und die Vollmachts- und ggf. Weisungserteilung sowie deren Nachweis nutzen Sie bitte das Ihnen zugeschickte Anmeldeformular zusammen mit dem portofreien Rücksendeumschlag oder verwenden Sie unseren Internetservice unter www.siemens-energy.com/hv-service

Die Adresse lautet:

Hauptversammlung Siemens Energy AG

c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH

20621 Hamburg

Telefaxnummer: +49 (0) 89 / 2070-37951

E-Mail-Adresse: hv-service.siemens-energy@adeus.de

Die Anmeldung muss spätestens bis Mittwoch, 3. Februar 2021, 24 Uhr (MEZ), bei der Gesellschaft eingegangen sein.

Nein. Die Hauptversammlung der Siemens Energy AG findet als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) statt.

Rufen Sie den Internetservice unter www.siemens-energy.com/hv-service auf. Nach Eingabe Ihrer Aktionärsnummer und Ihrer individuellen Zugangsnummer oder Ihres selbst vergebenen Zugangspassworts wählen Sie anschließend „Online-Briefwahl“. Im Folgedialog können Sie Ihre Stimme zur Tagesordnung und zu etwaigen zugänglich gemachten Gegenanträgen und Wahlvorschlägen abgeben.

Rufen Sie den Internetservice unter www.siemens-energy.com/hv-service auf. Nach Eingabe Ihrer Aktionärsnummer und Ihrer individuellen Zugangsnummer oder Ihres selbst vergebenen Zugangspassworts wählen Sie anschließend „Vollmacht Stimmrechtsvertreter“. Im Folgedialog können Sie nach Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter Weisung zur Tagesordnung und zu etwaigen zugänglich gemachten Gegenanträgen und Wahlvorschlägen erteilen.

Am Internetservice teilnehmende Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen können Sie über den Internetservice bevollmächtigen. Rufen Sie hierzu den Internetservice unter www.siemens-energy.com/hv-service auf. Nach Eingabe Ihrer Aktionärsnummer und Ihrer individuellen Zugangsnummer oder Ihres selbst vergebenen Zugangspassworts wählen Sie anschließend „Vollmacht Banken und Aktionärsvereinigungen“ und im nächsten Schritt das gewünschte Kreditinstitut oder die gewünschte Aktionärsvereinigung aus dem Klappmenü aus. Im Folgedialog können Sie nach Bevollmächtigung des ausgewählten Kreditinstitutes oder der ausgewählten Aktionärsvereinigung Weisung zur Tagesordnung und zu etwaigen zugänglich gemachten Gegenanträgen und Wahlvorschlägen erteilen. Falls das Institut oder die Aktionärsvereinigung einen Abstimmvorschlag veröffentlicht hat, finden Sie dort auch Informationen zu diesem Vorschlag.

Wenn Sie ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, das/die nicht am Internetservice teilnimmt, zur Vertretung Ihrer Stimmen bevollmächtigen möchten, senden wir Ihnen auf Verlangen gerne ein Vollmachtsformular zu. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Kontaktdaten der Aktionärs-Hotline.

Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich über Briefwahl oder die Erteilung von (Unter-)Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.

Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung sind Änderungen Ihrer Briefwahl oder Vollmachts- und Weisungserteilung einschließlich eines Wechsels zwischen Briefwahl und Vollmacht (oder umgekehrt) noch wie folgt möglich: Sie können per Brief, E-Mail oder Telefax an die nachstehende Adresse übermittelt werden, wo sie spätestens bis zum Beginn der Abstimmung am Tag der Hauptversammlung eingegangen sein müssen, damit sie noch berücksichtigt werden können.

Hauptversammlung Siemens Energy AG

c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH

20621 Hamburg

Telefaxnummer: +49 (0) 89 / 2070-37951

E-Mail-Adresse: hv-service.siemens-energy@adeus.de

Zudem steht Ihnen unser Internetservice unter www.siemens-energy.com/hv-service für solche Änderungen bis zum Beginn der Abstimmung am Tag der Hauptversammlung zur Verfügung. 

Bei Anmeldungen durch Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie durch Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, gelten Besonderheiten in Bezug auf die Nutzung unseres Internetservice. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Internetseite, die sie unter dem vorstehend genannten Link erreichen.

Sie können für Adressänderungen den Abschnitt „Adressänderung“ auf der Rückseite des Anmeldeformulars nutzen, oder Sie nehmen die Adressänderung online in unserem Internetservice unter www.siemens-energy.com/hv-service vor. Für den Zugang zum Internetservice benötigen Sie Ihre Aktionärsnummer und Ihre individuelle Zugangsnummer oder Ihr selbst vergebenes Zugangspasswort. Bitte geben Sie die aktualisierten Adressdaten auch an Ihre Depotbank(en) weiter. Andernfalls kann es durch technische Datenabgleiche mit der Depotbank dazu kommen, dass Ihre aktualisierten Adressdaten durch veraltete Daten der Depotbank(en) wieder überschrieben werden. Namensänderungen erfolgen ausschließlich über Ihre Depotbank.

Der Internetservice ist unter den jeweils aktuellen Versionen der folgenden Browser lauffähig: Internet Explorer, Google Chrome, Firefox und Safari. JavaScript und Cookies müssen aktiviert sein. Zusätzlich sollte eine Acrobat Reader DC Version installiert sein, damit die für Sie im Internet vorgehaltenen Dokumente ordnungsgemäß angezeigt werden können.

Rufen Sie den Internetservice unter www.siemens-energy.com/hv-service auf. Identifizieren Sie sich anschließend mit Ihrer Aktionärsnummer und Ihrer individuellen Zugangsnummer oder Ihrem selbst vergebenen Zugangspasswort.

Ihre Aktionärsnummer und Ihre individuelle Zugangsnummer finden Sie in den Ihnen zugesandten Unterlagen. Falls Sie bereits mit selbst vergebenem Zugangspasswort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert sind, verwenden Sie bitte anstelle der individuellen Zugangsnummer dieses Zugangspasswort. Die Bevollmächtigten der Aktionäre verwenden die Zugangsdaten des Aktionärs, die ihnen von diesem zur Verfügung gestellt wurden. 

Falls Sie Ihre Zugangsdaten vergessen haben, wenden Sie sich bitte an die Aktionärs-Hotline, die Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr (MEZ) unter der Telefonnummer + 49 (0) 89 636 - 25 358 erreichen können. Alternativ schreiben Sie bitte unter Angabe Ihrer Aktionärsnummer eine E-Mail an hv-service.siemens-energy@adeus.de.

Damit wir Ihnen die Einladung zur Hauptversammlung der Siemens Energy AG in elektronischer Form (per E-Mail) zusenden können, benötigen wir Ihre Einwilligung. Sofern uns diese noch nicht vorliegt, können Sie diese über den Internetservice unter www.siemens-energy.com/hv-service erteilen, indem Sie sich mit einem selbst vergebenen Zugangspasswort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registrieren. Das selbst vergebene Zugangspasswort nutzen Sie künftig für den Zugang zu unserem Internetservice.

Wenn Sie bis ca. sieben Wochen vor einer Hauptversammlung der Siemens Energy AG für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert sind, erhalten Sie die Einladung zur Hauptversammlung in elektronischer Form an die registrierte elektronische Adresse zugesandt. Spätere Registrierungen können erst für die darauffolgende Hauptversammlung berücksichtigt werden.

Bitte informieren Sie uns (die Aktionärs-Hotline unter der Telefonnummer + 49 (0) 89 636 - 25 358, Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr, MEZ), falls Sie - obwohl Sie hierfür registriert sind - Ihre Einladung zur Hauptversammlung nicht rechtzeitig elektronisch erhalten haben.

Falls Sie bereits mit selbst vergebenem Zugangspasswort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert sind und Ihr selbst vergebenes Zugangspasswort vergessen haben, fordern Sie bitte über die Funktion „Zugangspasswort vergessen“ unseres Internetservice unter www.siemens-energy.com/hv-service ein temporär gültiges Zugangspasswort an. Sie bekommen nach Abschluss der notwendigen Schritte ein temporär gültiges Zugangspasswort an Ihre bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse zugeschickt. Bitte rufen Sie den Internetservice nach Erhalt der E-Mail erneut auf und geben Sie Ihre Aktionärsnummer und das in der E-Mail erhaltene temporär gültige Zugangspasswort ein. Im Anschluss können Sie sich selbst ein neues Zugangspasswort vergeben.

In diesem Fall bitten wir Sie, sich telefonisch an die Aktionärs-Hotline (erreichbar Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr (MEZ) unter der Telefonnummer + 49 (0) 89 636 - 25 358  oder unter Angabe Ihrer Aktionärsnummer per E-Mail an hv-service.siemens-energy@adeus.de zu wenden. Wir senden Ihnen dann eine neue individuelle Zugangsnummer per Post zu. Nach Erhalt der neuen individuellen Zugangsnummer rufen Sie bitte den Internetservice unter www.siemens-energy.com/hv-service unter Verwendung der neuen Zugangsdaten auf. Im Anschluss können Sie sich selbst ein neues Zugangspasswort vergeben und Ihre aktuelle E-Mail-Adresse hinterlegen.

Bitte gehen Sie hierzu auf die Funktion „Aktionärsnummer vergessen“ des Internetservice unter www.siemens-energy.com/hv-service. Bitte nennen Sie in dem folgenden Dialogschritt zur Identifizierung die E-Mail-Adresse, die Sie bei der Registrierung angegeben haben. Ihnen wird anschließend eine E-Mail mit Ihrer Aktionärsnummer an diese E-Mail-Adresse zugesandt.

Bitte rufen Sie hierzu den Internetservice unter www.siemens-energy.com/hv-service auf. Nach der Eingabe Ihrer Zugangsdaten können Sie unter „Meine Aktionärsdaten“ insbesondere auch Ihr Zugangspasswort ändern.

Bitte rufen Sie hierzu den Internetservice unter www.siemens-energy.com/hv-service auf. Nach der Eingabe Ihrer Zugangsdaten können Sie unter „Meine Aktionärsdaten“ eine andere E-Mail-Adresse angeben.

Erfolgt die Änderung Ihrer elektronischen Adresse erst, nachdem die technischen Vorbereitungen für den Versand der Einladung zur anstehenden Hauptversammlung bereits begonnen haben, können wir diese Änderung erst für die darauffolgende Hauptversammlung berücksichtigen.

Sollten wir bei elektronischen Mitteilungen, die wir Ihnen im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung zusenden, eine Rückmeldung über die technische Unzustellbarkeit erhalten, senden wir Ihnen die Einladung zur Hauptversammlung wieder per Post zu.

Die Einwilligung zum elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung ist nicht befristet und gilt daher bis auf Weiteres. Sie können Ihre Einwilligung grundsätzlich jederzeit widerrufen. Hierfür wenden Sie sich bitte unter Nennung Ihres Namens, Ihrer Aktionärsnummer und Ihrer Anschrift an eine der folgenden Adressen: per E-Mail an hv-service.siemens-energy@adeus.de oder per Post an Siemens Energy AG, c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH, 20621 Hamburg. Falls Sie mit einem selbst vergebenen Zugangspasswort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert sind, können Sie Ihre Einwilligung zum elektronischen Versand auch über den Internetservice unter www.siemens-energy.com/hv-service widerrufen.

Wenn Sie Ihre Einwilligung zum elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung widerrufen, erhalten Sie die Einladung zur Hauptversammlung künftig wieder per Post zugesandt. Der Widerruf ist grundsätzlich jederzeit möglich. Erfolgt der Widerruf allerdings erst, nachdem die technischen Vorbereitungen für den Versand der Einladung zur anstehenden Hauptversammlung bereits begonnen haben, können wir Ihren Widerruf erst für die darauffolgende Hauptversammlung berücksichtigen. In diesem Falle werden wir uns jedoch bemühen, Ihnen die Einladung zur Hauptversammlung zusätzlich auch an Ihre im Aktienregister eingetragene Postadresse zuzusenden. Ihre im Aktienregister eingetragene Postadresse können Sie über den Internetservice ändern.

Wenn Ihr Zugang zum Internetservice durch mehrfache Eingabe falscher Zugangsdaten gesperrt wurde - und Sie bereits mit einem selbst vergebenen Zugangspasswort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert sind - können Sie über die Funktion „Zugangspasswort vergessen“ unseres Internetservice unter www.siemens-energy.com/hv-service ein temporär gültiges Zugangspasswort anfordern und sich so Ihren Zugang entsperren. Beenden Sie hierzu bitte den Service und rufen ihn über www.siemens-energy.com/hv-service erneut auf. Sie bekommen nach Abschluss der notwendigen Schritte ein temporär gültiges Zugangspasswort an Ihre bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse zugeschickt. Bitte rufen Sie den Internetservice nach Erhalt der E-Mail erneut auf und geben Sie Ihre Aktionärsnummer und das in der E-Mail erhaltene temporär gültige Zugangspasswort ein. Im Anschluss können Sie sich selbst ein neues Zugangspasswort vergeben und Ihren Zugang so entsperren.

Andernfalls wenden Sie sich zur Entsperrung an die Aktionärs-Hotline, die Sie in der Zeit von Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr (MEZ) unter der Telefonnummer + 49 (0) 89 636 - 25 358 erreichen oder senden Sie eine E-Mail unter Angabe Ihrer Aktionärsnummer an hv-service.siemens-energy@adeus.de.

Informationen für Aktionäre der Siemens Energy AG zum Datenschutz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung misst der Transparenz der Datenverarbeitung einen hohen Stellenwert bei. Die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten und der Schutz Ihrer Privatsphäre haben auch für uns oberste Priorität. Dies gewährleisten wir mit Methoden zur sicheren Datenkommunikation, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.

Mit den nachfolgenden Hinweisen möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Siemens Energy AG und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte informieren. Weitere datenschutzrechtliche Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Verantwortliche Stelle ist die Siemens Energy AG, Otto-Hahn-Ring 6, 81739 München.

Mit der Führung des Aktienregisters der Siemens Energy AG ist die ADEUS Aktienregister-Service-GmbH, München, beauftragt. Für Fragen zum Datenschutz im Aktienregister wenden Sie sich daher bitte an hv-service.siemens-energy@adeus.de oder die Aktionärshotline unter der Telefonnummer  + 49 (0) 89 636 - 25 358.

Im Rahmen des Aktienregisters verarbeiten wir Ihre Daten – wie wir diese von Ihnen, von der depotführenden Bank bzw. dem Zentralverwahrer Clearstream Banking AG, Eschborn, übermittelt erhalten – auf der Grundlage von aktien- und kapitalmarktrechtlichen Erfordernissen sowie aufsichtsrechtlicher Vorgaben. § 67 AktG sieht bei Namensaktien vor, dass diese unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und einer Postanschrift sowie einer elektronischen Adresse des Aktionärs/der Aktionärin sowie der Stückzahl in das Aktienregister der Gesellschaft einzutragen sind. Zur Klärung möglicher Unklarheiten wird auch die einreichende Bank eingetragen. Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten zu den im Aktiengesetz vorgesehenen Zwecken. Dies sind insbesondere die Führung des Aktienregisters, die Kommunikation mit Ihnen als Aktionär/in und die Abwicklung von Hauptversammlungen. Bei Struktur- und Kapitalmaßnahmen müssen wir einzelne Aktionäre aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes von der Information über Angebote ausnehmen, um Wertpapiervorschriften einzelner Länder einzuhalten.

Im Rahmen der Hauptversammlung verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten (Registerdaten des Aktionärs/der Aktionärin sowie ggf. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse seines/ihres Vertreters, Besitzart der Aktien, Briefwahlstimmen/Weisungen und ggf. Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um Ihnen als Aktionär/in die Ausübung Ihrer Rechte bei der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung und/oder Ihre Stimmabgabe nach den aktienrechtlichen Bestimmungen (§ 123 Abs. 2 AktG i.V.m. § 14 der Satzung der Siemens Energy AG; § 129 Abs. 1 S. 2 AktG; § 1 Abs. 1, 2 Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie) rechtlich zwingend erforderlich.

Wir bedienen uns zur Verwaltung und technischen Führung des Aktienregisters (Aktienregisterservice-Gesellschaft) sowie zur Abwicklung der Hauptversammlungen (HV-Dienstleister) externer Dienstleister und deren Subdienstleister jeweils in der EU. Bei der Veröffentlichung von Tagesordnungsergänzungs- und Gegenanträgen werden Name und Wohnort des Antragstellers genannt. Im Rahmen der Hauptversammlung können Aktionäre und Aktionärsvertreter das Teilnehmerverzeichnis einsehen.

Grundsätzlich anonymisieren oder löschen wir Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, soweit nicht gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten (z.B. im Aktiengesetz, Handelsgesetzbuch, Abgabenordnung) anwendbar sind.

Sie können unter der o.g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Daneben können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung verlangen (z.B. falls Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet werden).

Sie haben die Möglichkeit, sich über die in unserer Datenschutzerklärung genannte Email-Adresse an den Datenschutzbeauftragten oder an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden.

Die für die Siemens Energy AG zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, Promenade 18, 91522 Ansbach, https://www.lda.bayern.de/de/kontakt.html.

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