Konkret sieht die Regelung bei der Geburt oder der Adoption eines Kindes wie auch bei der Aufnahme eines Pflegekindes 14 Wochen bezahlte Freistellung von der Arbeit für einen und weitere zwei Wochen für einen zweiten Sorgeberechtigten vor, sofern keine vergleichbaren landesspezifischen Regelungen dafür existieren. Im Todesfall der Partnerin bzw. des Partners oder eines Kindes dürfen bis zu fünf bezahlte freie Arbeitstage genommen werden; drei Tage werden für den Todesfall eines Elternteils gewährt. Wer Familienmitglieder pflegt, kann vom Unternehmen fünf bezahlte freie Tage pro Jahr erhalten, sofern vom jeweiligen landesspezifischen Gesetzgeber keine vergleichbaren gesetzlichen Standards existieren.
Tim Holt, Arbeitsdirektor und Mitglied des Vorstands von Siemens Energy: „Es gibt persönliche Ereignisse im Leben, die den beruflichen Alltag in den Hintergrund treten lassen. In solchen Situationen wollen wir unserer Verantwortung als Arbeitgeber gerecht werden und jeden einzelnen Mitarbeitenden dabei unterstützen, Familie und Beruf auch in besonderen Lebensumständen vereinbaren zu können, ohne finanzielle Einbußen oder gar den Verlust des Arbeitsplatzes befürchten zu müssen. Unsere neue globale Richtlinie setzt vor allem dort Maßstäbe, wo sie über die gesetzlichen Standards hinausgeht.“
Mit der Richtlinie fördert Siemens Energy gezielt die Gleichbehandlung und bricht klassische Rollenmuster für Familienkonstellationen oder Betreuungsverantwortung auf. Damit setzt das Unternehmen ein klares Zeichen für Diversität und Inklusion weltweit.
Von der Regelung profitieren die Mitarbeitenden von Siemens Energy vor allem in den Ländern, in denen der vom Unternehmen bezahlte Sonderurlaub über die jeweiligen nationalen gesetzlichen Standards hinaus geht, sofern diese überhaupt vorhanden sind. Insgesamt ist dies bei der Geburt oder Adoption eines Kindes in rund 40 von 90 Ländern, in denen Siemens Energy vertreten ist, der Fall. Bei den gewährten freien Tagen im Pflege- und Trauerfall profitieren die Mitarbeitenden sogar in mehr als 50 Ländern von der neuen Unternehmensregelung. Das bedeutet beispielsweise für die Mitarbeitenden in Brasilien, dass neben der bezahlten Freistellung bei Geburt oder Adoption eines Kindes erstmals die Möglichkeit besteht, im Pflegefall und bei Verlust eines nahen Angehörigen mehr freie Tage in Anspruch nehmen zu können, als der Staat vorsieht. Auch in Großbritannien können die Beschäftigten von Siemens Energy erstmals bezahlte freie Tage für Pflege in Anspruch nehmen; in Deutschland sollen den Mitarbeitenden im Trauerfall der Partnerin bzw. des Partners oder eines Kindes fünf statt der bisher zwei bezahlten freien Tage gewährt werden. In den USA wie auch in den Ländern des Nahen Osten verlängert sich die zur Verfügung stehende bezahlte Freistellung für Eltern. Darüber hinaus gibt es dort bislang keinen bezahlten Sonderurlaub für die Pflege naher Angehöriger; auch hier profitieren die Mitarbeitenden von Siemens Energy von dem Angebot des Unternehmens.
Mit der neuen Richtlinie weitet Siemens Energy bestehende Unternehmensregelungen, die in vielen Ländern bereits über die gesetzlichen Standards hinausgehen, noch einmal deutlich aus. Dies trifft für die Geburt oder Adoption von Kindern zu, gilt vor allem aber für den Pflege- und Trauerfall enger Angehöriger. Das neue Regelwerk wird bis Ende des nächsten Geschäftsjahres (30. September 2025) sukzessive in den einzelnen Ländern, in denen Siemens Energy vertreten ist, eingeführt. Den Anfang machen dabei die Länder in Mittel- und Südamerika und im Nahen Osten.