Corporate Governance

Satzung und Geschäftsordnungen

Satzung Siemens Energy AG
PDF (129 KB)
Geschäftsordnung des Vorstands Siemens Energy AG
PDF (105 KB)
Geschäftsordnung des Aufsichtsrats Siemens Energy AG
PDF (149 KB)

Deutscher Corporate Governance Kodex

Der Deutsche Corporate Governance Kodex („Kodex“) stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften (Unternehmensführung) dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Der Kodex soll das deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar machen. Er will das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften fördern.

Verantwortlich für die Erarbeitung und kontinuierliche Fortentwicklung des Kodex ist die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex. Sie wurde im September 2001 von der Bundesministerin für Justiz einberufen und verabschiedete am 26. Februar 2002 erstmalig den Deutschen Corporate Governance Kodex. In der Regel wird der Kodex von der Kommission einmal jährlich vor dem Hintergrund nationaler und internationaler Entwicklungen der Corporate Governance-Grundsätze überprüft und bei Bedarf angepasst.

Der Kodex besitzt über die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG eine gesetzliche Grundlage. Er ist im amtlichen Teil des Bundesanzeigers in der für die Erklärung nach § 161 AktG maßgeblichen Fassung bekannt gemacht.

2023 September
PDF (67 KB)
2022 September
PDF (71 KB)
2021 September
PDF (73 KB)
2021 Februar
PDF (15 KB)
2020 November
PDF (81 KB)

Erklärung zur Unternehmensführung

Börsennotierte Aktiengesellschaften müssen jährlich eine Erklärung zur Unternehmensführung abgeben und veröffentlichen, Konzernmuttergesellschaften auch für den Konzern. Diese Erklärung fasst die Erklärung zur Unternehmensführung der Siemens Energy AG gemäß § 289f HGB und die Konzernerklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d HGB zusammen. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB ist die Prüfung der Angaben nach § 289f und § 315d HGB durch den Abschlussprüfer darauf zu beschränken, ob die Angaben gemacht wurden. 

2023
PDF (4 MB)
2022
PDF (3 MB)
2021
PDF (315 KB)
2020
PDF (203 KB)

Eigengeschäfte von Führungskräften (Directors’ Dealings)

Meldepflichten für Geschäfte von Führungskräften (Directors‘ Dealings)

Die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Siemens Energy AG sowie die mit diesen eng verbundenden Personen sind nach Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (MAR) verpflichtet, der Siemens Energy AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Eigengeschäfte mit Aktien oder Schuldtiteln der Siemens Energy AG oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten zu melden.

Der Siemens Energy AG wurden folgende Geschäfte gemeldet (nach Art. 19 MAR):

16 November 2023
Joe Kaeser
Kauf

6 Januar 2023
Tim Oliver Holt
Kauf

Vergütung für Vorstand und Aufsichtsrat

        (gemäß § 87a Absatz 1 und 2 Satz 1 Aktiengesetz)

        (einschließlich letztem Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Abs. 3 Aktiengesetz)

Vergütungsbericht für das GJ2023
PDF (1 MB)
Vergütungsbericht für das GJ2022
PDF (538 KB)
Vergütungsbericht für das GJ2021
PDF (347 KB)
Vergütungsbericht für das GJ2020
PDF (580 KB)